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Wassermotorräder / Jetskis auf Binnenschifffahrtsstrassen

   

Hinweis:

Diese und andere Regelungen stehen am Seitenende auch als Download zu Verfügung.

 

 

WIE?
Fahrzeugführer und Begleitpersonen müssen Schwimmhilfen nach DIN EN 393 tragen oder solche, die auf andere Weise einen Auftrieb von mindestens 50 Newton gewährleisten.

 

WAS MUSS ICH BEACHTEN?
Der Fahrer muss mindestens über den Sportbootführerschein-Binnen verfügen.

Der Motor muss sich beim Überbordgehen des Fahrers entweder automatisch abschalten oder automatisch auf die kleinste Fahrstufe zurückschalten, wobei das Wassermotorrad eine Kreisbahn einschlagen muss.

An dem Wassermotorrad müssen gut lesbare amtliche Kennzeichen angebracht sein, die von einem Wasser- und Schifffahrtsamt zugeteilt werden. 

Der Fahrer muss bei der Vorbeifahrt an anderen Verkehrsteilnehmern, anderen Personen im Wasser, am Ufer, an Regelungsbauwerken, schwimmenden oder festen Anlagen oder Schifffahrtszeichen einen Mindestabstand von 10 m einhalten und die Geschwindigkeit drosseln.

Als ziehendes Fahrzeug beim Wasserskilaufen darf ein Wassermotorrad nur eingesetzt werden, wenn es ausreichenden Platz für den Beobachter bietet, über ausreichenden Platz oder Einrichtungen verfügt, um im Notfall einen Wasserskiläufer retten zu können, kippstabil ist und  sein Typ in der amtlichen Liste des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgeführt ist.

 

Rechtsgrundlage 

Wassermotorräderverordnung vom 31. Mai 1995 (BGBl. I S. 769), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 20. Januar 2006 (BGBl. I S. 220(330)).

 

Wo

Auf den durch das Tafelzeichen E.22 freigegebenen Wasserflächen. Außerhalb der Flächen darf gefahren werden:

  • um die nächstgelegene freigegebene Strecke zu erreichen oder Touren und Wanderfahrten durchzuführen, wenn dabei ein klar erkennbarer Geradeauskurs eingehalten wird,
  • als gemeinnützig anerkannten Körperschaften im Rettungseinsatz und,
  • mit Dienstfahrzeugen des öffentlichen Dienstes im Diensteinsatz.

   

WANN?

Zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr; aber nicht vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang, nur bei guter Sicht (mehr als 1000 m) und nur zu den durch zusätzliche Schilder gegebenenfalls festgelegten Zeiten.

 

STRECKEN 

         

    Binnenschifffahrtsstraße

    Lage

    Bemerkungen

    km-Begrenzung



    ELBE

     

     

    194,60 – 196,50

    Raum Wartenburg

    rechte Stromseite

    224,00 – 225,00

    Raum Apollensdorf

    rechte Stromseite

    307,50 – 309,00

    Raum Schönebeck


    376,00 – 377,50

    Raum Grieben/Schelldorf

    rechte Stromseite

    DONAU

     

     

    2356,40 – 2355,00

    Raum Geisling

    rechte Stromseite

    2262,80 – 2260,60

    Raum Winzer/Ottach


    MAIN

     

     

    48,50 – 49,30

    Raum Offenbach/

    rechte Stromseite

    Rumpenheim



    168,20 – 170,00

    Raum Trennfeld


    206,20 – 207,60

    Raum Neuendorf/Langenprozelten


    325,00 – 326,00

    Raum Bergrheinfeld/Grafenrheinfeld


    346,30 – 347,30

    Raum Ottendorf/Untertheres


    MOS E L

     

     

    13,50 – 14,50

    Raum Winningen


    NECKAR

     

     

    107,56 – 107,86

    Raum Heilbronn/Neckarsulm


    RHEIN

     

     

    275,00 – 276,80

    Raum Meißenheim


    372,30 – 374,30

    Raum Karlsruhe


    409,60 – 412,30

    Raum Speyer


    446,50 – 449,00

    Unterhalb Worms


    459,40 – 461,00

    Oberhalb Gernsheim


    466,40 – 468,10

    Unterhalb Gernsheim

    rechte Stromseite

    492,00 – 493,50

    Raum Ginsheim

    linke Stromseite

    544,70 – 545,50

    Raum Kaub

    rechte Stromseite

    666,50 – 667,00

    Raum Wesseling

    linke Stromseite

    750,00 – 753,00

    Raum Büderich/Ilverich/

    Lohausen

    WESER

     

     

    37,10 – 38,00

    Raum Wahmbeck


    166,00 – 166,50

    Raum Rinteln


    192,70 – 194,00

    Raum Bad Oeynhausen/Rehme


    275,60 - 276,20

Wehrarm Drakenburg

nur vom 1. Juni bis 30 September; mittwochs bis freitags von 09:00 - 19:00 Uhr; samstags von 09:00 - 13:00 Uhr;
Ein- und Aussetzstelle in Mehlbergen


    293,70 – 296,00

    Raum Stendern


    326,65 – 327,40

    Raum Eissel

links Stromseite in einer Breite von 40 m vom Ufer;

nur von April bis Oktober:

freitags, sonntags und an Feiertagen von 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr:

samstags von 10:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 20:00 Uhr

  

 

Quellangaben:

 

Herausgeber:

Bundesministerium für Verkehr,

Bau- und Stadtentwicklung

Referat WS 25

Robert-Schumann-Platz 1

53175 Bonn

 

Stand: 1. Januar 2012  

 

 

 

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